Für bayerische Kommunen gibt es für Einsichten beim Zentralen Vollstreckungsgericht weder nach dem Justizverwaltungskostengesetz des Bundes noch nach dem Landesjustizkostengesetz für Bayern eine Gebührenbefreiung. Eine Abrechnung der Gebühren war bislang nur aus technischen Gründen nicht möglich. Nun wurden die entsprechenden Voraussetzungen zur Abrechnung der pauschalierten Einsichtsgebühr von 4,50 € pro Datensatz geschaffen. Die zentralen Gebührenerhebung wird nun über das Amtsgericht Hagen abgewickelt.

Einsichtgebühren beim Zentralen Vollstreckungsgericht in Hof