Datum/Zeit
Date(s) - 17/09/2018
9:00 - 16:30
Veranstaltungsort
GHotel Würzburg
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Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung unter dem Aspekt der Verpflichtung zur Annahme und Verarbeitung der elektronischen Rechnung
Auf der Grundlage der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen sind zentrale öffentliche sowie subzentrale öffentliche Auftraggeber/Vergabestellen zur Annahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet. Dies leitet sich ebenfalls aus den EU-Vergaberichtlinien 2014 zu oberschwelligen Vergaben ab.
Das Europäische Komitee für Normung (CEN) wurde seitens der Europäischen Kommission mit der Erstellung einer Norm für ein semantisches Datenmodell beauftragt, nach welchem Rechnungen erstellt werden müssen.
Am 28.06.2017 veröffentlichte die CEN die erarbeitete Norm “CEN/TC 434 – Elektronische Rechnungsstellung” in zwei Teilen. Teil 1 (EN 16931-1:2017 (WI=00434001) ): Semantisches Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung und Teil 2 (CEN/TS 16931-2:2017 (WI=00434002)): Liste der Syntaxen, die die EN 16931-1 erfüllen.
Daher müssen alle Kommunalverwaltungen bis spätestens zum 18.04.2020 in der Lage sein, elektronische Rechnungen anzunehmen und verarbeiten zu können.
Welche Anforderungen kommen nunmehr auf die Kommunalverwaltungen in der praktischen Umsetzung zu? Daher werden im Seminar insbesondere folgende Schwerpunkte behandelt:
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Rechtliche Gleichstellung von elektronischer Rechnung und Papierrechnung
- Einsparpotentiale bei digitalem Rechnungsaustausch
- Format des semantischen Datenmodells zum digitalen Rechnungsaustausch
Organisatorische sowie technische Verpflichtungen / Aufgaben der Verwaltung zur Implementierung eines Rechnungs- und Anordnungsworkflows
Referent: Enrico Zuchandke, Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V.
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