Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Landesvorstand Bayern hat in seiner letzten Sitzung des Jahres noch eine Anpassung der Teilnahmebedingungen für die Seminararbeit ab 01.01.2022 beschlossen.

Es wurden zwei Punkte dabei entweder neu eingefügt oder geändert:

  1. Wartefrist (neu)
    Für den Besuch eines Modul B-Seminars ist eine Wartefrist von 6 Monaten seit dem Besuch eines Modul A-Seminars erforderlich. Die Wartefrist für einen Workshop Kasse beträgt ebenfalls 6 Monate seit dem Besuch eines Modul B-Seminars.
  2. Umbuchung (geändert)
    Auf Antrag der anmeldenden Dienstbehörde buchen wir Teilnehmer einmalig um (spätestens am Tag vor Seminarbeginn). Die für das ursprüngliche Seminar entstandenen Kosten werden bei der Anmeldung des Teilnehmers für ein anderes Seminar innerhalb eines Jahres auf die neuen Kosten angerechnet. Die Teilnahme am umgebuchten Seminar ist damit bindend. Die Anrechnung erfolgt mit dem neuen Seminar. Die Rechnung ist zum angegebenen Zahlungstermin fällig. Fallen für diese Umbuchung Stornokosten seitens der Unterkunft an, werden diese weiterberechnet.

Bitte beachten Sie insbesondere Punkt 1 – Wartefrist. Dies ist ein wichtiger Baustein unserer Seminararbeit.

Vielen Dank für die Beachtung.

Ihr
Landesvorstand Bayern

Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie hier bzw. in der aktuellsten Ausgabe der Bayern Aktuell:

Informationen – Landesverband Bayern (kassenverwalter.de)

Seminararbeit – Anpassung der Teilnahmebedingungen zum 01.01.2022