In diesem Jahr fanden endlich wieder unsere Regionaltagungen statt. An fünf verschiedenen Standorten durften wir insgesamt 434 Teilnehmer willkommen heißen. Als Tagungsorte standen uns Landsberg am Lech, Würzburg, Nürnberg, Regensburg und Ottobrunn zur Verfügung.
Die Hauptthemen waren in diesem Jahr „Liquiditätsplanung mittels Kassenkredit“ und „Auslandsvollstreckung“.
Die Vielfalt der Teilnehmer reichte von Kassenverwaltern über Mitarbeiter der Veranlagungs-/ Steuerstellen bis hin zu Kämmerern und Bürgermeistern, was zu einem breiten Spektrum an Erfahrungsaustausch führte. Jede Lokation bot den Teilnehmern die Möglichkeit, sich in den Pausen mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.
Zu den Themen
Liquiditätssicherung mittels Kassenkredit
Grundsätzlich ist die Liquiditätsplanung für Kommunen und Behörden von entscheidender Bedeutung, insbesondere in Zeiten, welche durch steigende Kosten und rückgängigen Gewerbesteuereinnahmen gekennzeichnet ist. In diesem Vortrag wurden die gesetzlichen Grundlagen zur Aufnahme eines Kassenkredits sowie das Wesen eines Kassenkredits erörtert. An Hand eines Beispiels wurde erklärt, wie eine Liquiditätsplanung er stellt werden kann und wie wichtig die Zusammenarbeit mit den Fachämtern ist. Hervorzuheben ist, dass vor Inanspruchnahme eines Kassenkredits noch einige Voraussetzungen geprüft und geschaffen werden müssen (Art. 73 GO bzw. Art. 67 LkrO).
Auslandsvollstreckung für öffentlich-rechtliche Forderungen
Bei diesem Vortrag wurden ebenso die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die praktischen Herausforderungen der Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Forderungen im Ausland behandelt. Beginnend von der richtigen Adressierung von Bescheiden über die korrekte Zustellung im Ausland bleibt festzustellen, dass eine Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Forderungen ein komplexes Thema ist. Auch hier ist die Zusammenarbeit von Fachamt und Vollstreckungsbehörde unabdingbar um im Bedarfsfall auch im Ausland über das Bundeszentralamt für Steuern erfolgreich vollstrecken zu können.
Aus der Praxis für die Praxis
Auch in diesem Vortrag gab es wichtige und durchaus positive gesetzliche Neuerungen mitzugeben – hier die wichtigsten Informationen:
Neue Bekanntgabefrist von Bescheiden ab 01.01.2025
❚ Mit dem Postrechtsmodernisierungsgesetz (Post-Modg) wurden die Laufzeitvorgaben von Postsendungen geändert. In Folge dessen ändert sich die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes von drei auf VIER Tage nach Aufgabe zur Post. Mit Gesetzentwurf vom 10.09.2024 wird eine Anpassung des Art. 43 BayVwVfG und Art. 17 VwZVG vorgenommen.
Änderung des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes
❚ Wie bereits vorhergehend erwähnt ändert sich hier die Zugangsfiktion in Art. 17 Abs. 2 Satz 1 von bisher 3 auf 4 Tagen.
❚ Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 erhält folgenden Zusatz:
„… einer Zustellung dieser Ausfertigung an den Vollstreckungsschuldner bedarf es nicht, wenn es sich bei diesem um den Leistungspflichtigen im Sinn des Art. 23 Abs. 1 handelt.“
Diese Änderung dient der Klarstellung, dass im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung eine Zustellung des Ausstandsverzeichnisses nicht mehr erforderlich ist. Die bisherige Praxis entfällt ab 01.01.2025!
❚ Art. 26 Abs. 7 Satz 1 wird wie folgt geändert:
„Die Vorschriften des Achten Buchs der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung mit Ausnahme der §§ 883 bis 898 und der §§ 946 bis 959 sind entsprechend anzuwenden; für Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher ist die Verwendung der in der Zwangsvollstreckungsformular Verordnung eingeführten Formulare nicht verbindlich.“
Um die bewährte Praxis der formlosen Gerichtsvollzieheraufträge im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung beizubehalten, wird in Art. 26 Abs. 7 Satz 1 VwZVG ausdrücklich bestimmt, dass die Formulare der Zwangsvollstreckungs-Formular-Verordnung nicht verwendet werden müssen. Laut Gesetzesbegründung dient die Änderung der Vermeidung eines unnötigen Verwaltungsaufwands.
Wie man sieht, war einiges an Informationen geboten. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit genutzt Fragen zu stellen und konnten sich direkt vor Ort auch untereinander austauschen.
Dank Ihrer Teilnahme und aktiven Mitwirkung waren es wieder rundum gelungene Tagungen. Auf diesem Wege noch vielen Dank für Ihre vielen positiven Rückmeldungen und auch Anregungen.
Susanne Kretschmer
Landesgeschäftsführerin

