Mit Rundschreiben 02/2021 vom 12.01.2021 weißt der Bayerische Gemeindetag darauf hin, dass steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten während der Coronapandemie mit Schreiben des Bundesfinanzministerium vom 22.12.2020 verlängert wurden. Für die Behandlung von Steuern, Beiträgen und Gebühren durch die Kommunen
Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten während der Coronapandemie







